Binker Materialschutz GmbH

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Radon-Sanierung in Bestandsbauten

RADON: Arbeitsschutz

Das neue Strahlenschutzgesetz weitet den Schutz vor radioaktivem Radon am Arbeitsplatz ab 2019 deutlich aus. In Radon-Risikogebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden. Beträgt die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz in Bestandsbauten mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter (300 Bq/m3), müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration unter diesen Referenzwert zu senken. Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter 300 Bq/m3 senken, müssen der Arbeitsplatz gemeldet, die zu erwartende Strahlendosis für die Beschäftigten abgeschätzt und ggf. weitere Maßnahmen ergriffen werden.

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Quelle: www.radonsanierung24.com  und www.ultimative-radonsanierung.de

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die zu erwartende Strahlendosis (gemessen in mSv) für die Beschäftigten an jedem auffälligen Arbeitsplatz abschätzen. Der Erfolg dieser Maßnahmen muss anschließend durch eine Messung der Radonaktivitätskonzentration nachgewiesen werden. Wir haben hierzu speziell ausgebildete Radonfachpersonen! Siehe: www.radonfachperson.org

Quelle: www.radonschutz.eu und www.interner-radonbrunnen.de